1. Allgemein (1) Questler.de ist ein Angebot von Christian Hamm Internet- und
Netzwerkdienstleistungen, Kabelsketal (im Folgenden: Questler). Für alle
Teilnehmerverträge gelten ausschließlich die nachstehenden Vertragsbedingungen.
Sie werden durch die Anmeldung anerkannt.
(2) Abweichende Geschäftsbedingungen der Teilnehmer sind, sofern sie nicht
ausdrücklich schriftlich akzeptiert wurden, unverbindlich.
2. Vertragsschluss, Teilnehmer
Ein Vertrag kommt nach Anmeldung des Teilnehmers durch die Annahme von
Questler zustande. Das Mindestalter für Mitglieder beträgt 14 Jahre. Bei
Teilnahme von Minderjährigen ist das Einverständnis der Erziehungsberechtigten
erforderlich.
3. Anmeldung
Jeder Teilnehmer hat sich bei Questler durch Anmeldung zu registrieren. Bei
Anmeldung hat er Namen, bei Gesellschaften auch den Vertretungsberechtigten,
sowie Anschrift (nicht Postfach) und Mailadresse anzugeben und ggf.
nachzuweisen. Sponsoren haben zusätzlich eine Tel.-Nr. zu nennen. Der Teilnehmer
hat Questler bei Änderungen unverzüglich zu informieren. Unrichtige Angaben
berechtigen Questler zur sofortigen Kündigung und dauerhaftem Ausschluss des
Teilnehmers.
4. Passwort
Jeder Teilnehmer wählt Kennung und Passwort. Diese sind vertraulich zu
behandeln und gegen unbefugten Zugriff zu sichern. Sollte dem Teilnehmer das
Passwort abhanden kommen oder ihm ein Missbrauch seines Zugangs bekannt werden,
hat er Questler hiervon sofort zu unterrichten und ein neues Passwort zu wählen.
5. Mitglieder und Sponsoren
(1) Teilnehmer des Portals sind entweder Sponsoren oder Mitglieder.
Mitglieder sind nur Privatpersonen mit Wohnsitz in Deutschland, Österreich oder
der Schweiz. Die Mitglieder erhalten und lesen News per e-Mail von den
Sponsoren. Hierfür erhalten sie Entgelte nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen
und der Maßgabe der konkreten Werbeaktion.
(2) Die Teilnahme ist für die Mitglieder kostenfrei. Die Mitglieder stimmen
für die Dauer der Vertragslaufzeit der Zusendung von entsprechenden
Werbe-e-Mails zu.
6. Bonusprogramm Werbung
(1) Der Sponsor kann unter diversen Werbeformen (Mails, Banner usw.) wählen.
Zu Einzelheiten siehe die Angaben in der Liste „Werbevarianten und Preise“.
(2) Questler versieht alle e-Mails an Mitglieder mit einem Link. Das Mitglied
ist verpflichtet, die e-Mail eigenhändig für seinen Account zu öffnen und den
Link durch einen Klick zu aktivieren. Beim Erreichen der Zielsite auf diese
Weise wird das Mitglied gewertet. Hierfür erhält das Mitglied eine Gutschrift
gemäß ausgelobter Vergütung.
(3) Es ist unzulässig, die e-Mail und den Link durch automatisierte Routinen
o.ä. öffnen bzw. aktivieren zu lassen. Soweit Klicks durch automatisierte
Routinen o.ä. zustande kommen, werden diese nicht gewertet.
7. Bonusprogramm Rückvergütung
(1) Questler bietet Bonusprogramme an, in denen Sponsoren den Mitgliedern bei
Bestellungen, Gewinnspielteilnahmen u.a. über questler.de eine Rückvergütung o.ä.
anbieten.
(2) Die Sponsoren sind verpflichtet, den von Questler bereit gestellten
HTML-Code auf ihrer Website einzubinden, der zur Erfassung und Protokollierung
der von den Websites der Partner kommenden Mitglieder erforderlich ist
(Codepflicht). Questler wird die Sponsoren über erforderliche technische
Anpassungen per Mail informieren. Die Sponsoren sind verpflichtet, eventuelle
Anpassungen unverzüglich umzusetzen. Die Nichtinstallation, das Entfernen oder
die Manipulation der Erfassungs-Codes berechtigt Questler zur fristlosen
Kündigung.
(3) Eine Rückvergütung kann nur ausgezahlt werden, wenn die Vermittlung über
Questler technisch festgestellt werden kann. Hierzu hat das Mitglied die
Einstellungen seines Browsers entsprechend den Vorgaben von Questler (insb.
Akzept von Cookies, keine Werbeblocker etc.) zu gestalten.
(4) Eine Rückvergütung wird nicht ausbezahlt, wenn das Mitglied den Vertrag
widerruft oder der Vertrag aus anderen Gründen beendet wird. Gleiches gilt, wenn
das Mitglied den Vertrag nicht oder nicht vollständig erfüllt.
8. Vermittlung weiterer Mitglieder
(1) Ein Mitglied kann weitere Mitglieder vermitteln und hierfür eine
Provision gemäß aktueller Provisionsliste erhalten. Bei mehr als zwei
Anmeldungen von im gleichen Haushalt wohnenden Mitgliedern ist eine
Provisionszahlung nur möglich, wenn sich alle Mitglieder zur Adressverifizierung
bereit erklären.
(2) Bei der Werbung für Questler dürfen nur von Questler freigegebene
Werbemittel verwendet werden. Soweit das Mitglied zur Bewerbung einen
Werbebanner von Questler auf seiner Website schaltet, muss dieser jedes Mal
unmittelbar vom Server von Questler abgerufen werden.
(3) Die Vermittlung darf nicht unter Zuhilfenahme illegaler Werbemittel
zustande gekommen sein. Die Versendung von unverlangten Mails, Kettenbriefen,
irreführender Werbung (z.B. für „Nebenjobs“, „Heimarbeit“) o.ä. ist unzulässig
und führt zum Verlust des Provisionsanspruchs. Gleiches gilt, wenn der User
eigene Zweit-Adressen, „blinde“ Accounts o.ä. eröffnet oder verwendet, um eine
Vermittlungsleistung vorzutäuschen.
(4) Der Provisionsanspruch entsteht nur, solange das Mitglied Teilnehmer am
Portal ist. Eine Übertragung von (künftigen) Ansprüchen auf einen Anderen ist
nicht statthaft.
9. Zahlungsbedingungen Sponsoren
(1) Rechnungen sind, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von vierzehn
Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig. Im Falle von Zahlungsverzug werden Zinsen
i.H.v. acht Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet.
Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
(2) Eine Aufrechnung steht dem Sponsor nur zu, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Questler anerkannt sind.
(3) Bei Verzug kann die weitere Werbung des Sponsoren bis zur vollständigen
Zahlung storniert werden. Questler ist berechtigt, Vorauskasse zu verlangen.
10. Auszahlung an Mitglieder
(1) Die Auszahlung des Gutschriftbetrages an das jeweilige Mitglied erfolgt
auf Abruf. Der Abruf ist nur möglich, wenn das jeweilige Guthaben € 10 (netto)
erreicht hat (bei Auszahlung über PayPal € 5). Eine Verzinsung findet nicht
statt. Die Auszahlung erfolgt per Überweisung. Auf Wunsch des Mitglieds kann die
Auszahlung auch in Klammlosen erfolgen.
(2) Eine Auszahlung an schweizerische Mitglieder erfolgt nur über PayPal oder
in Klammlosen.
(3) Gibt ein Kunde falsche Kontodaten an, wird für die Fehlbuchung eine
Bearbeitungsgebühr von EUR 0,50 erhoben.
11. Mängelrüge und Gewährleistung
Die Teilnehmer haben die Leistung und die Abrechnung unverzüglich zu
überprüfen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich schriftlich bei Questler zu
rügen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht sogleich entdeckt werden
können, sind Questler unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
12. Kündigung
(1) Der Vertrag kann vom Mitglied jederzeit ordentlich mit einer Frist von
drei Werktagen gekündigt werden. Questler ist zur sofortigen Kündigung
berechtigt, soweit das Mitglied ein Jahr ohne Aktivität (Wertung oder Login)
bleibt.
(2) Die Regelung zur Kündigung und Abwicklung von Einzelaufträgen von
Werbekunden dieses Vertrages bleiben unberührt.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt
unberührt. Als wichtiger Grund gelten insbesondere die Angabe unrichtiger Daten
– auch gegenüber Sponsoren – und der Versuch, die vertragsgemäßen Wertungen
unredlich zu beeinflussen, z.B. durch nicht eigenhändige oder automatisierte
e-Mail-Bestätigungen sowie sonstige technische Manipulationen. Gleiches gilt für
die Einrichtung „blinder“ Accounts, eigene Zweitadressen o.ä. Zur fristlosen
Kündigung berechtigen ferner die Verwendung irreführender oder rechtswidriger
Inhalte und Links, das Versenden von Kettenbriefen und von Spam. Gleiches gilt
bei der Schaltung von Werbung in Foren, Chats und Newsgroups, in denen dies
nicht gestattet ist. In allen diesen Fällen verfällt der vertragliche Anspruch
des Teilnehmers. Der Teilnehmer hat Questler von hierdurch entstehenden Schäden
freizuhalten. Weitergehender Schadensersatz bleibt vorbehalten.
13. Verkauf eines Accounts
Die Weitergabe eines Accounts ist ohne vorherige Einwilligung von Questler
nicht gestattet. Es werden auch bei einem genehmigten Verkauf keine Guthaben
(Euro/Questlerpunkte) auf einen bestehenden Account übertragen.
14. Technische Mängel
(1) Questler gewährleistet eine Erreichbarkeit des Dienstes von 97 % im
Monatsmittel.
(2) Questler ist für vorsätzliche Angriffe Dritter (Hacker, Computerviren,
DDoS-Angriffe o.ä.) auf seine Server und auf das Internet nicht verantwortlich.
(3) Questler haftet nicht für die Erreichbarkeit von Sponsoren-Sites oder
Mitglieder-Mailanschriften. Ist eine Sponsorensite oder eine Mailanschrift
dauerhaft nicht erreichbar, ist Questler darauf hinzuweisen.
15. Unzulässige Inhalte
(1) Questler hat jederzeit das Recht, ein Werbemittel zurückzuweisen,
insbesondere wenn die rechtliche Unbedenklichkeit von Inhalt oder Form des
Werbemittels (z.B. Mail. Banner) oder der beworbenen Ware bzw. Dienstleistung
nicht zweifelsfrei feststeht.
(2) Unzulässig ist die Werbung für mit Questler konkurrierende Angebote.
Unzulässig ist auch die Werbung über Affiliate-Kampagnen, soweit nicht anderes
im Einzelfall vereinbart wird.
(3) Teilnehmer, die Websites oder e-Mails mit rechtswidrigen Inhalten
betreiben bzw. versenden, dürfen nicht am Portal teilnehmen. Rechtswidrige
Inhalte sind insbesondere solche, die gegen das Straf-, Jugendschutz-, Urheber-,
Marken-, Persönlichkeits-, Wettbewerbs-, Datenschutzrecht oder sonstige Gesetze
verstoßen. Unzulässig sind des Weiteren das Versenden unverlangter
e-Mail-Werbung (Spam), die Verwendung irreführender Werbung oder Links und die
Angabe falscher e-Mail-Adressen.
(4) Questler überprüft nicht die Inhalte der Websites und e-Mails von
Mitgliedern, Sponsoren oder Werbekunden auf ihre Rechtmäßigkeit und ist für
diese nicht verantwortlich. Der jeweilige Teilnehmer hat Questler von allen
Schäden, die Questler durch eine Verletzung der Pflicht aus Absatz 3 entstehen,
freizuhalten.
(5) Questler ist bei Verletzung der Vertragspflicht aus Absatz 2 oder 3 zur
fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt.
16. Allgemeine Haftungsbegrenzung
(1) Schadensersatzansprüche gegen Questler sind ausgeschlossen, soweit nicht
vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten, die Verletzung einer
vertragswesentlichen Pflicht oder des Körpers bzw. der Gesundheit einer Person
vorliegt. Gleiches gilt, soweit der Ersatz von mittelbaren oder
Mangelfolgeschäden verlangt wird. Jede Haftung ist auf den bei Vertragsschluss
vorhersehbaren und für solche Fälle typischen Schaden begrenzt.
(2) Questler haftet nicht für Mängel in der Vertragserfüllung im Rahmen von
zwischen Sponsoren oder von diesen vermittelten Dritten und Mitgliedern zustande
gekommenen Verträgen.
17. Textform
Erklärungen gegenüber Questler sowie Änderungen des Vertrages bedürfen
zumindest der Textform (e-Mail, Fax). Die Kündigung durch ein Mitglied ist auch
über einen speziellen Button auf Questler möglich.
18. Datenschutz
Die Daten der Teilnehmer werden von Questler zur Vertragsabwicklung und zur
Kommunikation innerhalb des Portals gespeichert. Sie werden nur im Rahmen der
Vertragserfüllung genutzt und weder an Werbekunden noch an Dritte weitergegeben.
19. Erfüllungsort, Gerichtsstand,
Rechtswahl
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen und Gerichtsstand für alle
Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit es sich beim
Vertragspartner um einen Kaufmann oder eine juristische Person öffentlichen
Rechts handelt, Halle. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
20. Salvatorische Klausel
Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit
der übrigen Bedingungen unberührt.
Stand 09.02.2009
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